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Tags
#Einfuehrung
Question
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Answer

= „Antidiskriminierungsgesetz“

• Diskriminierung als systematische Benachteiligung aufgrund bestimmter Merkmale
- ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität
- Benachteiligung aufgrund der Merkmale, die im AGG nicht erwähnt werden, ist irrelevant (z.B. sozialer Status)

• Relevanz für Psychologie: Auswahlverfahren, Arbeitsbedingungen

• Schadenausgleich: Fallabhängig, z.B.
„Die Entschädigung darf bei einer Nichteinstellung drei Monatsgehälter nicht übersteigen“ (AGG, § 15 Entschädigung und Schadensersatz)

Da die genannten Merkmale (z.B. Alter) keine Rolle im Rahmen von Personalauswahlverfahren spielen sollen, sind solche Angaben in Bewerbungsunterlagen nicht notwendig
 Aus unterschiedlichen Gründen (z.B. fehlendes Vorwissen, Angst vor automatischer Ablehnung, keine Lust auf juristische Auseinandersetzungen) machen viele Bewerber weiterhin solche Angaben
 Potentielle Arbeitgeber weisen selten darauf hin, dass solche Angaben nicht notwendig sind
• Beispiel für eine Ausnahme (Auszug aus einer Stellenausschreibung): "Wir wertschätzen Vielfalt und begrüßen daher alle Bewerbungen - unabhängig von Geschlecht, Behinderung, Nationalität oder ethnischer und sozialer Herkunft. Bitte machen Sie bei der Bewerbung KEIN Angabe zu Ihrem Alter, Geburtsdatum, Geburtsort, Familienstand oder Kindern und fügen Sie der Bewerbung KEIN Foto bei."


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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
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= „Antidiskriminierungsgesetz“

• Diskriminierung als systematische Benachteiligung aufgrund bestimmter Merkmale
- ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität
- Benachteiligung aufgrund der Merkmale, die im AGG nicht erwähnt werden, ist irrelevant (z.B. sozialer Status)

• Relevanz für Psychologie: Auswahlverfahren, Arbeitsbedingungen

• Schadenausgleich: Fallabhängig, z.B.
„Die Entschädigung darf bei einer Nichteinstellung drei Monatsgehälter nicht übersteigen“ (AGG, § 15 Entschädigung und Schadensersatz)

Da die genannten Merkmale (z.B. Alter) keine Rolle im Rahmen von Personalauswahlverfahren spielen sollen, sind solche Angaben in Bewerbungsunterlagen nicht notwendig
 Aus unterschiedlichen Gründen (z.B. fehlendes Vorwissen, Angst vor automatischer Ablehnung, keine Lust auf juristische Auseinandersetzungen) machen viele Bewerber weiterhin solche Angaben
 Potentielle Arbeitgeber weisen selten darauf hin, dass solche Angaben nicht notwendig sind
• Beispiel für eine Ausnahme (Auszug aus einer Stellenausschreibung): "Wir wertschätzen Vielfalt und begrüßen daher alle Bewerbungen - unabhängig von Geschlecht, Behinderung, Nationalität oder ethnischer und sozialer Herkunft. Bitte machen Sie bei der Bewerbung KEIN Angabe zu Ihrem Alter, Geburtsdatum, Geburtsort, Familienstand oder Kindern und fügen Sie der Bewerbung KEIN Foto bei."

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Summary

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No repetitions


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