Welche der folgenden Aussagen im Zusammenhang mit der Aufhebung von Geschäften sind falsch?
Wenn ein Optionsgeschäft, das in der Eröffnungsauktion zustande kam, betroffen ist, hat der begünstigte Börsenteilnehmer ein Wahlrecht zwischen Aufhebung und Preiskorrektur.
Damit die Börsengeschäftsführung ein Geschäft aufhebt, muss der Preis des Geschäfts um mehr als die Mistrade-Range vom Referenzpreis abweichen.
Der begünstigte Börsenteilnehmer hat immer ein Wahlrecht, ob ein Geschäft aufgehoben werden soll oder eine Preiskorrektur erfolgen soll.
Alle Geschäftsbeteiligten können einen Antrag auf Geschäftsaufhebung stellen.
Der begünstigte Börsenteilnehmer hat immer ein Wahlrecht, ob ein Geschäft aufgehoben werden soll oder eine Preiskorrektur erfolgen soll.
Alle Geschäftsbeteiligten können einen Antrag auf Geschäftsaufhebung stellen.
Welche der folgenden Aussagen im Zusammenhang mit der Aufhebung von Geschäften sind falsch?
Wenn ein Optionsgeschäft, das in der Eröffnungsauktion zustande kam, betroffen ist, hat der begünstigte Börsenteilnehmer ein Wahlrecht zwischen Aufhebung und Preiskorrektur.
Damit die Börsengeschäftsführung ein Geschäft aufhebt, muss der Preis des Geschäfts um mehr als die Mistrade-Range vom Referenzpreis abweichen.
Der begünstigte Börsenteilnehmer hat immer ein Wahlrecht, ob ein Geschäft aufgehoben werden soll oder eine Preiskorrektur erfolgen soll.
Alle Geschäftsbeteiligten können einen Antrag auf Geschäftsaufhebung stellen.
Welche der folgenden Aussagen im Zusammenhang mit der Aufhebung von Geschäften sind falsch?
Wenn ein Optionsgeschäft, das in der Eröffnungsauktion zustande kam, betroffen ist, hat der begünstigte Börsenteilnehmer ein Wahlrecht zwischen Aufhebung und Preiskorrektur.
Damit die Börsengeschäftsführung ein Geschäft aufhebt, muss der Preis des Geschäfts um mehr als die Mistrade-Range vom Referenzpreis abweichen.
Der begünstigte Börsenteilnehmer hat immer ein Wahlrecht, ob ein Geschäft aufgehoben werden soll oder eine Preiskorrektur erfolgen soll.
Alle Geschäftsbeteiligten können einen Antrag auf Geschäftsaufhebung stellen.
Der begünstigte Börsenteilnehmer hat immer ein Wahlrecht, ob ein Geschäft aufgehoben werden soll oder eine Preiskorrektur erfolgen soll.
Alle Geschäftsbeteiligten können einen Antrag auf Geschäftsaufhebung stellen.
status | not learned | measured difficulty | 37% [default] | last interval [days] | |||
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repetition number in this series | 0 | memorised on | scheduled repetition | ||||
scheduled repetition interval | last repetition or drill |